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Im Laufe des Jahres 2004 wurden in
der Schweiz die traditionellen, papiernen
Zivilstandsregister durch ein gesamtschweizerische
elektronisches Standesregister ("Infostar")
abgelöst. Dadurch ergaben sich unter anderem folgende
Änderungen: Familienbüchlein
Bis ins Jahr
2004 wurde in der Schweiz bei jeder Heirat ein
Familienbüchlein ausgestellt und den Eheleuten
ausgehändigt. Spätere Ereignisse im Leben dieser
Familie (Geburten, Scheidung, Einbürgerungen, Tod)
wurden im Familienbüchlein nachgetragen. Ging ein
Familienbüchlein verloren, so konnte ein neues
ausgestellt werden.
Ab 2004 werden keine neuen Familienbüchlein mehr
ausgestellt. Das Dokument Familienausweis tritt an Stelle des bisherigen
Familienbüchleins.
Bestehende, vor 2005 ausgestellte Familienbüchlein
bleiben aber weiterhin gültig. Sie werden bei einem
Ereignis (Geburt, Tod, Einbürgerung etc.) auf Wunsch
auch noch weiter nachgeführt.
Familienschein
Ein
Familienschein ist ein Auszug aus dem Familienregister,
das bis 2004 geführt wurde. Ab 2004 werden die
Personalien der lebenden Personen während mehrerer Jahre
ins neue elektronische Register "Infostar"
überführt.
Vor der Einführung von "Infostar"
eingetretene Ereignisse können weiterhin nur mit einem
Auszug aus dem Familienregister belegt werden, da sie
nicht ins "Infostar"
migriert werden.
Nach Überführung der Daten ins "Infostar"
eingetretene Ereignisse können nur
noch mit Auszügen aus dem "Infostar"
belegt werden. In diesem Fall
müssen eventuell zusätzlich zum Familienschein noch
weitere Dokumente erstellt werden.
Familienausweis
Ein
Familienausweis ist ein aus dem elektronischen
Standesregister"Infostar"
erstelltes Dokument. Es belegt Ort und Datum der Heirat
sowie die aktuellen Personalien des Ehemannes, der
Ehefrau und ihrer gemeinsamen Kinder.
Sind beide Eltern vor 1968 geboren, so sind auf dem
Familienausweis eventuell nicht alle Kinder aufgeführt,
da ihre Daten noch nicht aus dem Familienregister ins
elektronische Standesregister "Infostar"
überführt wurden. In diesem Falle
muss allenfalls zusätzlich zum Familienausweis auch noch
ein Familienschein ausgestellt werden.
Gerne berate ich Sie,
welches Dokument oder welche Dokumente zu welchem Zweck
in Ihrem Fall am geeignetsten sind. Bitte beantworten Sie
die per e-mail die
folgenden 9 Fragen:
1.
Heiratsort (Stadt/Dorf,
Kanton/Bundesland/Provinz, Staat)?
2.
Heiratsdatum (Tag,
Monat, Jahr)?
3.
Heimatort(e) oder Staatsangehörigkeit des
Ehemannes?
4.
Heimatort(e) oder Staatsangehörigkeit der
Ehefrau?
5.
Sind Sie selbst der Ehemann oder die Ehefrau? Falls
NEIN: In welcher
Beziehung stehen Sie zu diesem Ehepaar?
6.
Welche Behörde oder Institution verlangt von
Ihnen die Vorlage des Familienbüchleins, des
Familienscheins oder des Familienausweises? (Name
der Behörde oder Institution)?
7. Wo
ist diese Behörde oder Institution? (Ort,
Provinz/Kanton, Staat)?
8. Zu
welchem Zweck? (z.B.
Scheidung, Erbschaft, Kinderzulage, AHV etc.)?
9. Wo
wohnen Sie (Ort,
Provinz/Kanton, Staat)?
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Sie
werden meine Antwort per e-mail erhalten.
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